gültig ab 01.08.2022
Anwendbarkeit der AGB
1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen 4PfotenFittness, Maria Möller als Tierphysiotherapeutin und dem Tierhalter/der Tierhalterin als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
Behandlungsvertrag
2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter/die Tierhalterin das generelle Angebot von 4PfotenFitness, die Physiotherapie auszuüben, annimmt und sich an 4PfotenFitness zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
3. 4PfotenFitness ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden/Erkrankungen geht, die die Tierphysiotherapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. Die Therapeutin behält sich außerdem vor, die Behandlung nach eigenem Ermessen abzubrechen, z.B. wenn ein Hund deutliche Probleme zeigt, sich offensichtlich der körperliche Zustand verschlechtert oder er sich während der Behandlung verletzt hat. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Tierphysiotherapeutin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
4. 4PfotenFitness erbringt Dienste gegenüber dem/der Patienten/Halter_in in der Form, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie zur Diagnose und Therapie beim Patienten angewendet werden.
5. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der/die Tierhalter/in nach seinen/ihren Befindlichkeiten frei, nachdem von 4PfotenFitness über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde.
6. Unter anderem werden von 4PfotenFitness Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Insofern kann ein erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Ein Heilversprechen erfolgt nicht. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des/der Kunden/in und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen angepasst.
7. 4PfotenFitness darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
Mitwirkung des/der Tierhalters/in
8. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Tierhalter/in nicht verpflichtet. 4PfotenFitness ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der/die Tierhalter/in seinem/ihrem Tier gegenüber gewalttätig wird, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. 4PfotenFitness haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den/die Tierhalter/in, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
9. Tiere, die an einer Gruppentherapie teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht an öffentlichen Orten. Nur auf ausdrückliche Aufforderung der Tierphysiotherapeutin kann das Tier bei Gruppentherapien abgeleint werden.
Honorierung der Tierphysiotherapeutin
10. 4PfotenFitness hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen 4PfotenFitness und Tierhalter/in vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
11. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom/der Tierhalter/in in bar an 4PfotenFitness zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss der Behandlung erhält der/die Tierhalter/in auf Wunsch eine Rechnung. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
12. Der/die Kundin erhält nach Abschluss der Behandlungsphase eine Rechnung, welche die bezahlten Honorare enthält.
13. 4PfotenFitness verpflichtet sich nach Verzug der Zahlungsfrist nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00€. Erfolgt die Zahlung auf Rechnung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
Fahrtkosten
14. Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden oder individuell abgesprochen werden.
Haftung
15. Der/die Tierhalter_in/Verfügungsberechtigte_r haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn/sie oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
Vertraulichkeit der Behandlung
16. 4PfotenFitness behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des/der Tierhalters/in. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Tierhalters/in erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Tierhalter/in zustimmen wird. Wenn die Tierphysiotherapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen (Infektionskrankheiten) oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist – entfällt die Schweigepflicht. Punkt 16 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
17. 4PfotenFitness führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem/der Tierhalter/in steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen nicht zu. Eine Herausgabe kann nicht verlangt werden. 4PfotenFitness kann auf Wunsch einen kosten- und honorarpflichtigen Behandlungsbericht, auf Grundlage der Aufzeichnungen, erstellen. Soweit sich in den Aufzeichnungen Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt.
18. Aufzeichnungen zur Therapie und personenbezogene Daten des/der Tierhalters/in werden von 4PfotenFitness 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten. Der/die Kunde/in kann jederzeit über gespeicherte personenbezogene Daten Auskunft oder deren Löschung verlangen.
19. Der Tierhalter erlaubt 4PfotenFitness Auskünfte, welche für die Durchführung der Dienstleistung relevant sind, vom behandelnden Tierarzt einzuholen (Röntgenbilder, Diagnoseberichte, etc.) und Gespräche diesbezüglich zu führen.
Meinungsverschiedenheiten
20. Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
Hausbesuche / Termine
21. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Whatsapp, E-mail oder telefonisch von 4PfotenFitness bestätigt wurden.
22. Durch den/die Kunden/in nicht einhaltbare Termine müssen aus nachvollziehbaren Gründen bis 24h vor dem Termin abgesagt werden. 4PfotenFitness behält sich das Recht vor spätere Terminabsagen in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
23. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der/die Kunde/in seine/ihre Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er/sie, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.
Geltungsbereich / Sonstige Bestimmungen
24. Mit der Annahme zur Behandlung akzeptiert der/die Tierhalter/in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
25. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Potsdam.
Salvatorische Klausel
26. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.