gültig ab 03.01.2024
Anwendbarkeit der AGB
1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen 4PfotenFittness, Maria Möller als Tierphysiotherapeutin und dem Tierhalter/der Tierhalterin als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
Behandlungsvertrag
2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter/die Tierhalterin das generelle Angebot der Tierphysiotherapeutin, die Physiotherapie auszuüben, annimmt und sich an die Tierphysiotherapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
3. Die Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden/Erkrankungen geht, die die Tierphysiotherapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. Die Therapeutin behält sich außerdem vor, die Behandlung nach eigenem Ermessen abzubrechen, z.B. wenn ein Hund deutliche Probleme zeigt, sich offensichtlich der körperliche Zustand verschlechtert oder er sich während der Behandlung verletzt hat. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Tierphysiotherapeutin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
4. Die Tierphysiotherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Patienten/Halter_in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie zur Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
5. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der/die Tierhalter/in nach seinen/ihren Befindlichkeiten frei, nachdem von der Tierphysiotherapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde.
6. In der Regel werden von der Tierphysiotherapeutin Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
7. Die Tierphysiotherapeutin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
Mitwirkung des/der Tierhalters/in
8. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Tierhalter/in nicht verpflichtet. Die Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der/die Tierhalter/in Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Tierphysiotherapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den/die Tierhalter/in, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
9. Tiere, die an einer Gruppentherapie teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht an öffentlichen Orten. Nur auf ausdrückliche Aufforderung der Tierphysiotherapeutin kann das Tier bei Gruppentherapien abgeleint werden.
10. Die Tierphysiotherapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des/der Kunden/in und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen angepasst.
Honorierung
11. Die Tierphysiotherapeutin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierphysiotherapeutin und Tierhalter/in vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste aufgeführten Sätze.
12. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom/der Tierhalter/in in bar oder per Kartenzahlung an die Tierphysiotherapeutin zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss der Behandlung erhält der/die Tierhalter/in auf Wunsch eine Rechnung. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
13. Der/die Kundin erhält nach Abschluss der Behandlungsphase eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer der Tierphysiotherapeutin, den Namen und die Anschrift. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.
14. Die Tierphysiotherapeutin verpflichtet sich nach Verzug der Zahlungsfrist nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00€. Erfolgt die Zahlung auf Rechnung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
Fahrtkosten
15. Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden oder individuell abgesprochen werden.
Gebühren
16. Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.
Haftung
17. Der/die Tierhalter_in/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn/sie oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
Vertraulichkeit der Behandlung
18. Die Tierphysiotherapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des/der Tierhalters/in. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Tierhalters/in erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Tierhalter/in zustimmen wird. Wenn die Tierphysiotherapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen (Infektionskrankheiten) oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist – entfällt die Schweigepflicht. Punkt 18 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
19. Die Tierphysiotherapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem/der Tierhalter/in steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen nicht zu. Eine Herausgabe kann nicht verlangt werden. Die Therapeutin kann auf Wunsch einen kosten- und honorarpflichtigen Behandlungsbericht, auf Grundlage der Aufzeichnungen, erstellen. Soweit sich in den Aufzeichnungen Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in den Aufzeichnungen befinden.
20. Aufzeichnungen zur Therapie und personenbezogene Daten des/der Tierhalters/in werden von der Tierphysiotherapeutin 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten. Der/die Kunde/in kann jederzeit über gespeicherte personenbezogene Daten Auskunft oder deren Löschung verlangen.
21. Der Tierhalter erlaubt der Tierphysiotherapeutin Auskünfte, welche für die Durchführung der Dienstleistung relevant sind, vom behandelnden Tierarzt einzuholen (Röntgenbilder, Diagnoseberichte, etc.) und Gespräche diesbezüglich zu führen.
Meinungsverschiedenheiten
22. Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
Hausbesuche / Termine
23. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, E-mail, SMS, Whatsapp oder telefonisch von 4PfotenFitness bestätigt wurden.
24. Durch den/die Kunden/in nicht einhaltbare Termine müssen aus nachvollziehbaren Gründen bis 24h vor dem Termin abgesagt werden. Die Tierphysiotherapeutin behält sich das Recht vor spätere Terminabsagen in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
25. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der/die Kunde/in seine/ihre Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er/sie, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.
Unterwasserlaufband
26. Vor der Benutzung ist durch den Tierhalter/ die Tierhalter sicherzustellen, dass das Tier sich ausreichend gelöst hat, sauber ist und 2 Tage vor dem Training auf dem Unterwasserlaufband kein SpotOn erhalten hat. Sollte das Wasser im Laufband dennoch durch Kot, Urin oder massiver Verschmutzung unbrauchbar werden, wird ein Pauschalbetrag für die zusätzliche Reinigung, Desinfektion, Wasserwechsel und dem damit verbundenen möglichen Verdienstausfall in Höhe von 50€ fällig.
Rabattkarten
27. Die Preise richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste. Rabattkarten bsp. für das Unterwasserlaufband sind bis 12 Monate nach dem Kauf gültig. Bei Mehrhundehaltung können die Termine auf andere Hunde im eigenen Haushalt übertragen werden.
28. Erworbene Rabattkarten sind nach Anbruch nicht von Preisänderungen betroffen. Nach dem Tod des Tieres können die offenen Termine anteilig zum Kaufpreis zurückerstattet werden. Auch die Weitergabe an Dritte oder der Verkauf an andere Patientenbesitzer ist zulässig.
Geltungsbereich / Sonstige Bestimmungen
29. Mit der Annahme zur Behandlung akzeptiert der/die Tierhalter/in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
30. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Potsdam.
Salvatorische Klausel
31. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.